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Verbraucherschutz klagt – Ergo gewinnt: Die dritte Runde geht an die Versicherer ...

Verbraucherschutz klagt – Ergo gewinnt: Die dritte Runde geht an die Versicherer ...

veröffentlicht am 11.10.2018

Vor etwa einem Jahr titelten wir „Der Versicherer sitzt am längeren Hebel“ und gingen dabei davon aus, dass wir Ihnen bald Neuigkeiten in diesem Fall präsentieren dürften. Ein Jahr später stellt sich heraus, dass auch der Bundesgerichtshof zu Gunsten der Versicherer urteilt.

Geklagt hatte ursprünglich in 2017 der Bund der Versicherten (BdV) auf die Ausschüttung von Bewertungs­reserven. Inzwischen ging die Klage in die dritte Instanz – und erneut musste der BdV eine bittere Schlappe einstecken. Doch die Verbraucherschützer zeigen sich fest entschlossen, die Klage vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Im Fokus der Klage sind die Bewertungsreserven, auch bekannt als stille Reserven, d.h. die Kursgewinne, die der Versicherungsanbieter mit der Anlage von Wertpapieren erzielt. Im Lebensversicherungsreformgesetz aus dem Jahr 2014 wurde nun eine neue Regelung getroffen, die den Versicherern die Möglichkeit einräumt, Bewertungsreserven zurückzuhalten, wenn ihre Ausschüttung an die Versicherten die garantierten Zusagen gegenüber anderen Kunden gefährden würden. Auf diese Klausel berief sich der Ergo-Konzern, konkret die Ergo-Tochter Victoria Lebensversicherung, die seit langem kein Neugeschäft im  Lebensversicherungsbereich mehr betreibt und keine Bewertungsreserven für auslaufende Verträge zu zahlen bereit ist. Diese Klausel erachtet der BdV als verfassungswidrig, da sie die Verbraucher völlig unangemessen benachteiligt.

Der Bundesgerichtshof folgte nun dem Urteil des Landsgerichts Düsseldorf aus 2017, das entschied, dass die Bewertungsreserven zum Großteil einbehalten werden dürfen. Bereits früher wurde jedoch in ähnlich gelagerten Fällen stets zugunsten der Versicherten entschieden, entsprechend sieht sich nun der BdV bestätigt, die nächste Instanz anzurufen.

Wie sich dieses Urteil rechtfertigen lässt? Begründet wurde das Gerichtsurteil erneut mit dem Allgemeinwohl aller Versicherten, das dem der begrenzten Zahl von Versicherten gegenübersteht, die geringere Auszahlungen hinnehmen müssen. Die Versicherten „baden damit die Kalkulationsfehler ihrer Anbieter aus“, so drückt es Axel Kleinlein aus, Chef des BdV. Er bezeichnet diese Vorgehensweise als „Enteignung“ der Versicherten.

 

Nun fragt man sich: Was kommt denn noch?

Garantiezins ade, jetzt werden nicht einmal mehr die zugesicherten Bewertungsreserven ausgezahlt – das alles klingt doch verdächtigt nach einem Fass ohne Boden. Wenn Sie bis jetzt der Meinung waren, am Ende entscheidet die Justiz für die Verbraucher, der wird enttäuscht. Ebenso der, der die stille Hoffnung hatte, für seine Lebensversicherung doch noch eine angemessene Summe ausbezahlt zu bekommen.

 

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