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Ergo behält die Oberhand: Dritte Runde geht wieder an den Versicherer ...

Ergo behält die Oberhand: Dritte Runde geht wieder an den Versicherer ...

veröffentlicht am 08.10.2018

Vor etwa einem Jahr titelten wir „Im Fall ERGO: Der Versicherer setzt sich durch ...“ – davon ausgehend, dass es in diesem Fall zeitnah Neuigkeiten geben dürfte. Ein Jahr später stellt sich die Lage so dar, dass der Bundesgerichtshof jüngst ebenfalls zu Gunsten der Versicherer urteilte.

Die ursprüngliche Klage reichte der Bund der Versicherten (BdV) in 2017 auf Ausschüttung von Bewertungsreserven ein. Inzwischen ging diese Klage bereits in die dritte Instanz – und der BdV musste erneut eine Niederlage hinnehmen.

Im Fokus der Klage stehen die Bewertungsreserven und damit diejenigen Kursgewinne, die der Versicherer über die Anlage von Wertpapieren erzielt. Das im Jahr 2014 neu geregelte Lebensversicherungsreformgesetz räumt nun mit einer neu geschaffenen Klausel den Versicherern die Möglichkeit ein, Bewertungsreserven zurückzuhalten, im Falle dass ihre Ausschüttung die garantierten Auszahlungszusagen gegenüber anderen Kunden gefährden. Diese Klausel erachtet der BdV als verfassungswidrig, da sie die Versicherten in unangemessener Weise benachteiligt. Auf diese Klausel stützt sich allerdings der Ergo-Konzern, konkret die Ergo-Tochter Victoria Lebensversicherung, bei ihren Auszahlungen: Die Victoria betreibt seit langem kein Lebensversicherungs-Neugeschäft mehr und zeigt keine Bereitschaft, Bewertungsreserven für auslaufende Verträge zu zahlen – wenn, dann nur in sehr eingeschränktem Maße.

Nun folgte der Bundesgerichtshof dem Urteil des Landesgerichts Düsseldorf, das in 2017 beschied, dass die Bewertungsreserven vom Versicherer zum Großteil einbehalten werden dürfen. In ähnlich gelagerten Fällen wurde jedoch bislang stets zugunsten der Versicherten entschieden. BdV-Chef Axel Kleinlein zeigt sich nicht nur deshalb fest entschlossen, die nächste Instanz in Anspruch zu nehmen und die Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Aus Verbrauchersicht vollkommen nachvollziehbar: Die Versicherten „baden damit die Kalkulationsfehler ihrer Anbieter aus“, so fasst es Axel Kleinlein zusammen und bezeichnet diese Vorgehensweise als „Enteignung“ der Verbraucher.

Dennoch war erneut das Allgemeinwohl aller Versicherten die Begründung für das Urteil: Das Wohl aller Versicherungsnehmer eines Anbieters steht gegen das Interesse einer bestimmten Zahl von Versicherten, die eine Reduzierung der Auszahlungen hinnehmen müssen.
Vom Garantiezins hatten wir uns bereits verabschiedet, nun werden selbst die angepriesenen Bewertungsreserven nicht mehr ausgezahlt – der Trend geht in eine Richtung, die für die Verbraucher mehr als ärgerlich, sondern nicht mehr hinnehmbar ist. Wer bis jetzt die stille Hoffnung hatte, am Ende würde die Justiz pro Versicherte entscheiden, der wird aufs Neue enttäuscht.

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