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Bausparkassen kündigen auch in 2017 weiter

Bausparkassen kündigen auch in 2017 weiter

veröffentlicht am 27.03.2017

Sehr zum Leid der Verbraucher bleiben die Bausparkassen bei ihrer Entscheidung und setzen auch in 2017 ihre Praxis der Kündigung lukrativer Altverträge fort. So dürfen die Inhaber von gut verzinsten Altverträgen auch im neuen Jahr wieder mit unangenehmer Post rechnen: Die Anbieter kündigen die Policen einseitig auf.

Welche Bausparkassen in 2017 kündigen

Um es auf den Punkt zu bringen: nahezu alle. LBS West, Badenia, Wüstenrot und Schwäbisch Hall stehen nur exemplarisch für die großen Bausparkassen, die an der Praxis der Kündigungen weiter festhalten werden. Zwar wird momentan keine neue große Kündigungswelle erwartet, doch die Kündigungen werden weiterhin im gewohnten Umfang ins Haus flattern – auch wenn sich bereits immer mehr Kunden mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren. Die Bausparkassen halten dagegen, dass auch die Kunden die rechtlichen Mittel hätten, um ihrerseits den Bausparvertrag aufzukündigen, wenn eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren bestünde.

Die Argumentation der Bausparkassen

Die Anbieter sehen ihr Fortbestehen bedroht, wenn sie nicht die aus Kundensicht profitabelsten Policen aus dem Verkehr ziehen. Der Hintergrund der Maßnahmen: Die Darlehen werden aufgrund der aktuellen Zinssituation von den Kunden nicht in Anspruch genommen. Die Logik hinter dem Modell ist, dass Kunden für ihre Einzahlungen Guthabenzinsen erhalten und dafür zu einem späteren Zeitpunkt günstig Geld in Form eines Kredits abrufen können. Doch nun werden diese Darlehen nicht abgerufen, weil es für die Kunden zum einen profitabler ist, ihr Geld im Bausparer mit teilweise über drei Prozent verzinsen zu lassen, und zum anderen, weil sie auf dem Kapitalmarkt auch ohne Bausparer zu günstigen Konditionen Geld aufnehmen können. Insbesondere die neueren Riester-geförderten Bausparprodukte sind hiervon betroffen. Dadurch gerät das komplette System ins Wanken, denn es basiert auf genau diesem Interessensausgleich zwischen Sparern und Kreditnehmern. Da dieser Interessensausgleich ohne die Darlehen nicht stattfindet, wird das Geschäftsmodell und somit das Fortbestehen der Bausparkassen massiv gefährdet.

Die Reaktion der Verbraucher

Was haben die Kunden gegen die Maßnahmen in der Hand? Ob das Vorgehen rechtlich zulässig ist, ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Verbraucherschützer haben bereits Klage eingereicht, hier wird in 2017 ein Urteil durch den Bundesgerichtshof erwartet. Dieses wird entscheiden, ob die Kündigungen rechtmäßig waren und ob weiter gekündigt werden darf. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Wer es auf eine Kündigung durch den Anbieter gar nicht ankommen lassen möchte, prüft rechtzeitig, ob er seinen Bausparvertrag weiterführen möchte. Unsere Profis beraten Sie hierzu kompetent und umfassend. Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos und selbstverständlich vollkommen unverbindlich ein Angebot für den Verkauf Ihres Bausparvertrags. Kontaktieren Sie uns dafür unter pactainvest.de/kontakt oder unter unserer kostenlosen Hotline: 0800 – 589 50 48 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und allen dt. Mobilfunknetzen).

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