2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn sie hier klicken, wird das Facebook Plug-In geladen und sie können ihre Empfehlung an Facebook senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Facebook übertragen.
Was man Onlinerechnern und Kündigungsmustern zutrauen darf – und was besser nicht

Was man Onlinerechnern und Kündigungsmustern zutrauen darf – und was besser nicht

veröffentlicht am 03.10.2017

Tatsächlich kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, relativ einfach per Widerruf entledigen. Inzwischen sind drei wichtige Urteile des Bundesgerichtshofs jeweils zugunsten der Versicherten entschieden worden. Das brachte Anbieter auf die Geschäftsidee, Muster als Downloads anzubieten, mit welchen man per Widerruf beim Versicherer aus der Versicherung aussteigen kann. Doch geht das wirklich so einfach – oder sollte man besser zweimal hinschauen?

 

Wann ein Online-Formular an seine Grenzen stößt ...

Bei weitem nicht jede Police, die zwischen 1994 und 2007 ausgestellt wurde, betrifft die aktuelle Rechtsprechung. Konkret geht es rein um die Verträge, die in ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen den Versicherten in unangemessener Weise benachteiligen, in der Hauptsache in folgenden Aspekten:

  • Für das Widerrufsschreiben wird „Schriftform“ verlangt anstelle von „Textform“ (seit 2002 sind auch Emails zugelassen).
  • Es wird nicht explizit genannt, dass der Widerruf in der genannten Frist nur abgesendet und nicht bereits erhalten werden muss.
  • Die Widerrufsbelehrung ist nicht hinreichend deutlich hervorgehoben.

 

Die Versicherungswirtschaft hat aufgerüstet ...

Interpretationsspielraum gibt es zuhauf, insbesondere beim letzten Punkt. Entsprechend gilt dies auch für Online-Rechner, die angeblich die Summe der einzufordernden Rückzahlungen. Was aber, sollte der Widerruf nicht rechtswirksam sein? Dann bleibt der Verbraucher auf seinem Vertrag sitzen und muss obendrein horrende Anwalts- und vielleicht sogar Gerichtskosten tragen. Die Versicherungs­gesellschaften haben die Zeit genutzt, um sich auf mögliche Klagen einzustellen. Auch dann, wenn sich die Verbraucherseite sicher im Recht wähnte, entschieden die Richter manchmal anders, die Versicherten blieben mit ihren Widerrufen auf sämtlichen Kosten sitzen.

 

Welche Alternativen es zum Widerruf gibt ...

Anstelle des Widerrufs kann man die meisten Lebensversicherungen natürlich auch einfach kündigen, jedoch meist mit Einbußen verbunden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Vertrag zu verkaufen. Beim Verkauf der Lebensversicherung an PACTA INVEST erhält der Verkäufer den Rückkaufswert in einer Summe ausbezahlt – ganz ohne Aufwand mit der Korrespondenz, Verhandlungen etc. .

Für PACTA INVEST spricht in jedem Fall der Todesfallschutz. Solange die Police läuft kann man bei PACTA INVEST auch nach dem Verkauf vom Todesfallschutz profitieren – und das sogar vollkommen kostenfrei! Im Anschluss bearbeitet PACTA INVEST mit ihrem Expertenteam aus Fachanwälten und Versicherungsmathematikern die Policen rechtlich nach. Diese Nachbearbeitung beinhaltet auch die Prüfung auf Widerrufspotential.

 

Wenn Sie aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen möchten

Unsere Profis prüfen, was sich aus Ihrer Versicherung herausholen lässt. Lassen Sie sich doch einfach unverbindlich ein Angebot machen: Informieren Sie sich über unsere Leistungen beim Verkauf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung! Kontaktieren Sie uns:

  • telefonisch unter 0871 9230022
  • über unser Kontaktformular unter pactainvest.de/kontakt
  • per Email unter info@pacta-invest.de