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Altersvorsorge 2017: Das ändert sich

Altersvorsorge 2017: Das ändert sich

veröffentlicht am 27.03.2017

Bereits in 2016 wurde viel im Bereich der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge diskutiert und es sind noch einige heiße Eisen im Rennen, wie zum Beispiel die Deutschland-Rente. Was sich tatsächlich bereits 2017 ändert, erklären wir in einem kurzen Update.

Rentenerhöhung

Im Moment geht man von einer Erhöhung der Renten zwischen 1,4 und 1,8 Prozent aus. Im Herbst waren noch 2,0 Prozent angekündigt (wir berichteten: Positive Nachrichten für die Rentenversicherung). Damit lagen die bisherigen Prognosen höher, als die Rentenerhöhungen tatsächlich ausfallen dürften. Der genaue Wert ist allerdings noch nicht bekannt und wird erst im Frühjahr festgelegt.

Riester-Rente mit mehr Transparenz

Wie von Verbraucherschutz und Politik längst gefordert, wird nun mehr Licht in den Dschungel der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte gebracht. Es wird 2017 eine Produktinformation geben, die in Kürze die wesentlichen Informationen insbesondere zu Riesterrente und Basisrente (auch als Rürup-Rente bekannt) aufzeigt. Diese Verbraucherinformation soll u.a. die effektiven Kosten, die erwartete Ablaufleistungen und ein Chancen-Risiken-Profil beinhalten und dadurch einen Vergleich der Anbieter und Produkte möglich machen. Im Falle der Riester-Rente kann man damit Versicherungen, Fonds, Wohnriester und Banksparpläne vergleichen, was bisher für Laien kaum möglich war.

NEU: Die Flexi-Rente und der Abschlagsausgleich

Zukünftig soll es Rentnern leichter gemacht werden, Geld hinzuzuverdienen: Wenn man zwischen 63 und 67 Jahre alt ist, nicht voll arbeitet und dafür eine Teilrente bezieht, erhält in Zukunft einen Freibetrag, der nicht auf die Rente angerechnet wird. 6.300 Euro werden gar nicht angerechnet, alles darüber hinaus zu 40 Prozent.

Gleichzeitig werden die Abschläge bei früher in Rente gehenden Arbeitnehmern reduziert. Ab sofort ist es möglich, ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen vorzunehmen, um mögliche spätere Abschläge zu kompensieren. Sollte man dennoch länger arbeiten als ursprünglich geplant, fällt die Rente entsprechend höher aus.

Gestrichen: Die Zwangsverrentung

Bisher wurden Hartz-IV-Empfänger ab einem Alter von 63 zur Rente mit Abschlag gezwungen, auch wenn das für sie bedeutete, dass sie dann die Grundsicherung in Anspruch nehmen mussten. Das ist nun nicht mehr möglich. Langzeitarbeitslose müssen nur dann vorzeitig Rente beantragen, wenn diese auch ihren Bedarf decken kann.

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